Häufige Fragen
Was kostet die Zusammenarbeit für uns als Arbeitgeber?
Im Standardmodell zahlen Sie kein Vermittlungshonorar. Es fällt lediglich die behördliche Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren von 411 € an, die bei der Ausländerbehörde zu entrichten ist. Im Beratungsmodell übernehmen Sie zusätzlich die Beratungsgebühr; die Höhe vereinbaren wir individuell je nach Beruf und Anzahl der Stellen.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG?
Der Arbeitgeber beantragt mit Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde die Vorabzustimmung. Die Behörde koordiniert die Anerkennung der Qualifikation und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Nach der Vorabzustimmung erhält die Fachkraft zeitnah einen Visumtermin bei der deutschen Auslandsvertretung.
Welchen Aufwand haben wir im Verfahren?
Sie stellen den Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitsplatzangebot aus, füllen die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis aus und unterzeichnen die Vereinbarung mit der Ausländerbehörde. Alle übrigen Unterlagen, Übersetzungen und Termine organisieren wir gemeinsam mit der Fachkraft.
Wie lange dauert es bis zur Einreise?
Das hängt vor allem vom Beruf ab: Bei reglementierten Berufen wie Pflege oder Medizin bestimmt das Anerkennungsverfahren die Dauer, bei nicht reglementierten Berufen geht es meist schneller. Im Erstgespräch geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihre Stelle.
Wer trägt Visum-, Übersetzungs- und Anerkennungskosten?
Im Standardmodell trägt die Fachkraft diese Kosten selbst. Möchten Sie einzelne Posten übernehmen, etwa um für Bewerber attraktiver zu sein, besprechen wir das gerne mit Ihnen.
Müssen die Kandidaten bereits Deutsch sprechen?
Das richtet sich nach Beruf und Ihren Anforderungen. In der Pflege und Medizin sind für die Anerkennung bestimmte Sprachniveaus vorgeschrieben; in anderen Bereichen stimmen wir das Niveau mit Ihnen ab.